Präventions­sport

Die meisten Krankheiten sind nicht angeboren, sondern im Laufe des Lebens erworben. Jeder hat die Chance, Erkrankungen vorzubeugen - insbesondere durch regelmäßige Bewegung, richtige Ernährung und ausreichend Erholung.

Neben dem individuellen Verhalten kann aber auch durch Veränderungen in der Lebenswelt, beispielsweise durch Gesundheitsangebote im Stadtteil oder im Betrieb, ein Beitrag geleistet werden, um Krankheitsrisiken zu verringern. Auf diese Weise kann im Rahmen der „primären Prävention“ auch der Entstehung chronischer Krankheiten entgegen gewirkt werden.

Ziel des Präventionssports ist es, insbesondere die körperlichen Eigenschaften zu stärken, die zur Gesunderhaltung beitragen. Beispielsweise hat ein regelmäßiges Ausdauertraining deutliche gesundheitswirksame Effekte hinsichtlich des Auftretens von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die verbesserte Kraft, Dehnfähigkeit und Koordination beugen dem Auftreten von Rückenschmerzen vor.

Gesundheitssportliche Maßnahmen wirken über das körperliche Training direkt auf Fettstoffwechsel, Blutzucker, Übergewicht oder das Immunsystem. Dies gilt auch für muskuläre Dysbalancen. Körperliche Aktivität wirkt sich dadurch vorbeugend z.B. auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Osteoporose etc. aus.

Die Stimmungsverbesserung bei und nach entsprechend gestalteter sportlicher Aktivität kann zudem zu einer Verbesserung des Wohlbefindens und zu einer positiveren Bewertung des eigenen Gesundheitszustandes führen.

Der FITNESSFÜHRERSCHEIN des BGN e.V. ist unter anderem mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT zertifiziert. Diese Angebote richten sich vor allem an die Zielgruppe der sogenannten Einsteiger bzw. Wiedereinsteiger, also an Menschen, die viele Jahre keinen oder nur wenig Sport getrieben haben. Ziel der Angebote ist die Herausbildung eines gesunden Lebensstils durch Motivation zum regelmäßigen, lebenslangen Sporttreiben.

Förderung durch Krankenkassen

Die Krankenkassen haben seit dem Jahr 2000 mit dem § 20 SGB V wieder einen erweiterten Handlungsrahmen zur Förderung primärpräventiver Maßnahmen ihrer Versicherten. Danach können alle gesetzlich Krankenversicherten die Gebühr zur Teilnahme an anerkannten Maßnahmen anteilig, in Ausnahme auch vollständig, rückerstattet bekommen. Der FITNESSFÜHRERSCHEIN des BGN e.V. wird von allen Krankenkassen als Kurs zur Primärprävention nach § 20 SGB V anerkannt.